Allgemeine Reisebedingungen Yaguar Tours

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) sind Grundlage für die Anbahnung und den Abschluss einer oder mehrerer Reiseleistungen (=Reisevertrag) zwischen Yaguar Tours und dem Kunden (im Folgenden auch: (Mit-/Reisender).

1. Vertragsabschluss über Pauschalreisen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Grundlage des Vertrags und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung sowie die ergänzenden Informationen, die Yaguar Tours dem Kunden vor der Buchung mitgeteilt hat. Angaben von Dritten, die nicht von Yaguar Tours herausgegeben werden, lassen keine Leistungspflicht von Yaguar Tours entstehen. Dritte (z.B. Reisemittler, Buchungsstellen) sind nicht bevollmächtigt, Erklärungen im Namen von Yaguar Tours (z.B. Abschluss von Reiseverträgen, Abänderung von Reiseverträgen) abzugeben.

1.1.2 Eine Abweichung der Reisebestätigung ist als neues Angebot zu verstehen. Yaguar Tours weist auf entsprechende Änderungen in der Reisebestätigung hin. An dieses Angebot ist Yaguar Tours 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, soweit Yaguar Tours seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat, der Kunde auf die Änderungen hingewiesen wurde und der Kunde das neue Angebot innerhalb der Bindungsfrist ausdrücklich annimmt oder die Annahme konkludent durch die Anzahlung des Reisepreises erklärt.

1.2 Verträge über individuell zusammengestellte Reisen

1.2.1 Der Kunde tritt mit dem Wunsch der Planung einer individuell zusammengestellten Reise unter Mitteilung der Eckdaten und – soweit vorhanden – eigener Vorstellungen an Yaguar Tours heran.

1.2.2 Yaguar Tours erstellt unter Berücksichtigung der Kundenwünsche einen Reisevorschlag und übermittelt diesen an den Kunden. Hierbei handelt es sich um kein auf den Abschluss eines Reisevertrages gerichtetes Angebot.

1.2.3 Soweit die Reise dem Kunden zusagt und keine Änderungen erforderlich sind, teilt der Kunde Yaguar Tours mit, dass er die Reise entsprechend des Vorschlages buchen möchte. Hierbei handelt es sich um das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages an Yaguar Tours. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung seiner Buchung.

1.2.4 Wünscht der Kunde Änderungen, teilt er dies Yaguar Tours mit. Yaguar Tours entwirft einen überarbeiteten Vorschlag und übermittelt diesen an den Kunden. Der angepasste Vorschlag stellt kein Angebot auf den Abschluss eines Reisevertrages dar.

1.2.5 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (=Annahmeerklärung) beim Kunden zustande.

1.3 Verträge über bereits erstellte Reisen

1.3.1 Eine bereits erstellte Reise ist eine Reise, die von Yaguar Tours vorgegeben ist. Es wird nicht auf die individuellen Wünsche des Kunden eingegangen. Wird eine bereits erstellte Reise auf Wunsch des Kunden abgeändert, so richtet sich der Vertragsabschluss nach Ziffer 1.2 ARB.

1.3.2 Der Kunde teilt Yaguars Tours mit, welche Reise er buchen möchte. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (=Angebot) mittels Eingangsbestätigung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.3.3 Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger beim Kunden (=Annahmeerklärung) zustande.

1.4 Kein Widerrufsrecht

Yaguar Tours weist den Kunden darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei im Fernabsatz abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen nach § 651a BGB und § 651c BGB kein Widerrufsrecht besteht. Es gelten allein die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Pauschalreiseverträge nach § 651a BGB unterliegen nur dann einem Widerrufsrecht, wenn die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, außer, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Bezahlung

2.1 Yaguar Tours ist zur Forderung und Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur berechtigt, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise der Name und die Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung gestellt werden.

2.2 Nach Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines wird bei gleichzeitiger der in Ziffer 2.1 erfüllten Pflicht eine Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises fällig.

2.3 Der restliche Reisepreis wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Dies gilt nur, soweit das Rücktrittsrecht von Yaguar Tours nach Ziffer 6.1 nicht mehr ausgeübt werden kann und der Kunde den Sicherungsschein erhalten hat.

2.4 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von Yaguar Tours in der Rechnung benannte Konto.

2.5 Leistet der Kunde eine fällige Anzahlung und/oder eine fällige Restzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht, berechtigt dies Yaguar Tours zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Belastung des Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 ARB. Dies gilt nur, soweit Yaguar Tours zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht.

3. Sonstige Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat Yaguar Tours zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Yaguar Tours mitgeteilten Frist erhält.

3.2 Es obliegt dem Kunden, die für eine Einreise eventuell erforderlichen Gesundheitszeugnisse und Ausweispapiere zu besorgen. Eine Information über erforderliche Dokumente erfolgt durch Yaguar Tours gemäß nachstehender Ziffer 15. Soweit dies erforderlich ist, wirkt Yaguar Tours bei der Erlangung notwendiger Dokumente mit.

3.3 Der Kunde hat die Reisetermine zu beachten. Der Kunde hat sich derart zu verhalten, dass Mitreisende nicht gestört werden.

4. Einseitige Leistungsänderungen durch Yaguar Tours

4.1 Nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn ist es Yaguar Tours gestattet, Abweichungen von vertraglich beschriebenen Reiseleistungen (z.B Abfahrtszeiten, Beförderungsmittel, gebuchtes Hotel) vorzunehmen, soweit die Abweichungen unerheblich sind und sich in der Gesamtbetrachtung nicht als spürbare Beeinträchtigung darstellen. Die Änderungen müssen notwendig sein und dürfen nicht wider Treu und Glauben von Yaguar Tours herbeigeführt werden.

4.2 Sind die Abweichungen in Bezug auf die geschuldeten Reiseleistungen erheblich oder betreffen besondere Vorgaben des Kunden, ist der Kunde berechtigt,

   a) unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten
   oder
   b) innerhalb einer von Yaguar Tours gesetzten Frist die  Änderung anzunehmen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung des Kunden, so gilt
   die Änderung als vom Kunden angenommen.

4.3 Bietet Yaguar Tours dem Kunden eine Ersatzreise an, so muss der Kunde in der gesetzten Frist ausdrücklich zustimmen. In diesem Fall kommt ein neuer Reisevertrag zustande.

4.4 Der Kunde wird von Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntniserlangung durch Yaguar Tours unter Benennung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise informiert.

4.5 Hat Yaguar Tours im Zuge einer geänderten Reise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag nach § 651m BGB zu erstatten.

4.6 Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von den Leistungsänderungen unberührt.

5. Umbuchungen

5.1 Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen von Reiseleistungen (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft, Beförderungsart). Etwas anderes gilt, soweit Yaguar Tours eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB abgegeben hat und die Umbuchung aus diesem Grund erfolgt. Eine hierauf beruhende Umbuchung ist für den Kunden kostenlos.

5.2 Eine Umbuchung stellt – soweit diese möglich ist und nicht nur geringfügige Kosten verursacht – einen Rücktritt vom Reisevertrag einschließlich hierdurch ausgelösten Entschädigung gemäß Ziffer 8 unter gleichzeitiger Neuanmeldung dar.

6. Rücktritt durch Yaguar Tours

6.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

6.1.1 Für bereits erstellte Reisen (Ziffer 1.3) steht Yaguar Tours ein Rücktrittsrecht zu, soweit die in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

6.1.2 Für die Erklärung des Rücktritts geltend die nachfolgenden Fristen:

   a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
   b) Sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
   c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

6.1.3 Yaguar Tours macht vom Rücktrittsrecht unverzüglich Gebrauch, sobald absehbar ist, dass die Reise aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

6.2 Besondere Umstände

Yaguar Tours steht ein Rücktrittsrecht zu, soweit Yaguar Tours an der Erfüllung des Vertrages aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert ist. Der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.

6.3 Rücktrittsfolgen

Tritt Yaguar Tours vom Reisevertrag zurück, so geht der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis verloren. Der Kunde erhält bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Kunden zurückerstattet.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1 Yaguar Tours ist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, wenn der Kunde entgegen seiner Pflicht nach Ziffer 4.3 trotz Abmahnung durch Yaguar Tours nachhaltig stört oder sich in einem Ausmaß vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn für das vertragswidrige Verhalten des Kunden die Verletzung einer Pflicht von Yaguar Tours ursächlich ist.

7.2 Kündigt Yaguar Tours aus vorgenanntem Grund, so bleibt der Anspruch auf den vollen Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen sowie von Vorteilen, die Yaguar Tours bspw. in Folge einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, bestehen.

8. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn und Nichtantritt der Reise; Entschädigungspauschale (Rücktrittskosten)

8.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Yaguar Tours zu erklären.

8.2 Durch den Rücktritt des Kunden oder den Nichtantritt der Reise durch den Kunden verliert Yaguar Tours den Anspruch auf den Reisepreis. Yaguar Tours kann stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit Yaguar Tours den Rücktritt zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

8.3 Es gelten die nachfolgenden Entschädigungspauschalen. Die Pauschalen berücksichtigen den Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, eine zu erwartende Ersparnis sowie einen erwarteten Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. In der Regel gelten pro Person bei Rücktritt die folgenden Pauschalen:

   a) Standard-Entschädigungssätze:

   – bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
   – ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
   – ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40 %
   – ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
   – ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 75%
   – ab dem Abreisetag bzw. Nichtantritt der Reise 90%

des Reisepreises.

   b) Entschädigungssätze bei Kreuzfahrten:

   – bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
   – ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40%
   – ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 50%
   – ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 70%
   – ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 80%
   – ab dem Abreisetag bzw. Nichtantritt der Reise 90%

des Reisepreises.

Hiervon abweichende Pauschalen in der Reiseausschreibung gelten vorrangig.

Der Kunde hat die Möglichkeit, sich durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Rücktritts aus bestimmten Gründen zu versichern.

8.4 Anstelle der vorgenannten Entschädigungspauschalen bleibt es Yaguar Tours vorbehalten, eine höhere, konkret zu beziffernde Entschädigung zu verlangen, soweit nachgewiesen ist, dass die Pauschale übersteigende Aufwendungen entstanden sind.

8.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass Yaguar Tours kein oder ein Schaden unterhalb der Entschädigungspauschale oder der nach Ziffer 5.4 folgenden Pauschale entstanden ist.

8.6 Hat der Rücktritt eine Erstattung des Reisepreises zur Folge, ist die Rückerstattung unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. Die Erstattung erfolgt auf das Konto, von dem die Zahlung des Reisepreises erfolgte.

8.7 651 e BGB bleibt unberührt.

9. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

9.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die dem Kunden zuzurechnen sind, behält Yaguar Tours den Anspruch auf den vollen Reisepreis, soweit die Gründe den Kunden nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des vertrages berechtigt hätten.

9.2 Yaguar Tours bemüht sich um die Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungserbringer, soweit es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Die Haftung von Yaguar Tours für Schäden, die keine Körperschäden (Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit) sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.2 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die sich als Fremdleistung darstellen und lediglich der Vermittlung durch Yaguar Tours unterliegen (zB. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungen zum und vom Ausgangs- und Zielort), haftet Yaguar Tours nicht, soweit diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Yaguar Tours sind und getrennt ausgewählt wurden.

10.3 Die Haftung ist nicht ausgeschlossen, soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- der Organisationspflichten von Yaguar Tours ursächlich sind.

11. Mängelanzeige und Abhilfe

11.1 Bei Reisemängeln kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, etwaige Mängeln dem Vertreter von Yaguar Tours vor Ort unverzüglich anzuzeigen. Soweit möglich wird der Vertreter vor Ort für Abhilfe sorgen. Ist ein Vertreter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, so sind Reisemängel Yaguar Tours am Sitz zur Kenntnis zu geben.

11.2 Ist Yaguar Tours aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige durch den Kunden daran gehindert, Abhilfe zu schaffen, so stehen dem Kunden Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651 n BGB) einschließlich Aufwendungsersatzansprüche nicht zu.

11.3 Das Abhilfe- und Rücktrittsrecht bleiben von einer unterlassenen Mängelanzeige unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

12. Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche nach § 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber Yaguar Tours geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

13. Verjährung

Die Ansprüche des Kunden aufgrund von Reisemängeln verjähren in zwei Jahren seit dem Tag, an dem die Pauschalreise enden sollte. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

14. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Yaguar Tours wird den Kunden über allgemeine Visa- und Passerfordernisse sowie gesundheitspolizeilische Formalitäten des Bestimmungslandes vor Vertragsabschluss sowie im Falle von Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2 Der Kunde hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass behördlich notwendige Dokumente mitgeführt, erforderliche Impfungen durchgeführt und Zoll- sowie Devisenvorschriften eingehalten werden. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung folgen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit Yaguar Tours ausreichend und richtig über die Bedingungen informiert hat.

15. Reiseversicherungen

Yaguar Tours empfiehlt und vermittelt dem Kunden den Abschluss von Reiseversicherungen zur Vermeidung finanzieller Risiken. Insbesondere wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

16. Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Reiseverträgen erwachsen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

17. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

17.1 Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Yaguar Tours die ausschließliche Geltung deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können Yaguar Tours ausschließlich an dessen Sitz verklagen.

17.2 Für Klagen von Yaguar Tours gegen Kunden bzw. Partner eines Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Yaguar Tours vereinbart.

18. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Betreuung des Kunden erforderlich ist. Yaguar Tours hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Yaguar Tours händigt dem Kunden die Hinweise zur Datenschutzerklärung aus.

19. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

     Diego Gabriel Toctaquiza Yaguar
     Yaguar Tours
     Siebenbürgener Straße 28
     38226 Salzgitter

Stand: April 2019

Yaguar Tours

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 8:30 bis 13:30

Mo. – Fr. 14:00 bis 18:00

Sa. 9:00 bis 12:00

Inhaber: Diego Toctaquiza Yaguar